Allgemeine Produkthinweise

Wie reinige und pflege ich meine neue KUHN Schiebetür?

Holz ist ein Naturprodukt!

Abweichungen in Struktur und Farbe sowie wuchsbedingte Schwankungen sind bei einem Naturprodukt wie Holz kein Mangel. Vielmehr unterstreicht dies die natürliche Echtheit und Individualität Ihrer ausgewählten Oberflächen. Bei lackierten Oberflächen können aufgrund unterschiedlicher Trägermaterialien leichte Abweichungen im Glanzgrad auftreten. Ebenso sind leichte Farbabweichungen möglich. Durch wechselnde Temperaturunterschiede sowie Veränderungen der Luftfeuchtigkeit können leichte Schwunderscheinungen auftreten, die zum Verzug der Schiebetürflügel führen können.

Allgemeine Pflegehinweise

Pflegen Sie unsere Oberflächen wie Möbelstücke! Holz reagiert auf Sonnenlicht mit Verfärbung. Haftkleber und Lösungsmittel greifen die Oberfläche an. Die Oberflächen sollten nicht mit Klebebändern versehen werden. Reinigen Sie die Oberflächen mit einem fusselfreien Tuch und lösungsmittelfreien Reinigungsmittel. Verwenden Sie nach Möglichkeit niemals scheuernde, lösungsmittelhaltige oder ätzende Reinigungsmittel. Verzichten Sie auf den.

Einsatz von Möbelpolituren

Das Aufpolieren unserer hochwertigen Oberflächen ist grundsätzlich nicht erforderlich. Seien Sie sparsam mit Wasser! Holz ist ein hygroskopisches Material, es reagiert auf Feuchtigkeit und Nässe. In fast allen unseren Produkten sind Hölzer und/oder Holzwerkstoffe verarbeitet; deshalb immer nur leicht feucht reinigen und anschließend trocken wischen. Bei normaler Beanspruchung alle 3 Monate mit einem handwarmen, feuchten Fenstertuch o.ä. reinigen und mit einem fusselfreien Tuch trocken wischen. Bei erhöhter Verschmutzung mit einem handwarmen, feuchten Tuch unter geringer Zugabe von handelsüblichen Allzweckreinigern, Handspülmitteln oder Neutralseife reinigen. Anschließend mit einem feuchten Tuch abwischen und mit einem fusselfreien Tuch trocken wischen. Bitte benutzen Siekeine zu scharfen Reinigungsmittel, Scheuerschwämme oder kratzige Tücher. Diese können die Oberfläche zerstören.

Lagerung

Unsere hochwertigen Schiebetürelemente müssen trocken und den gültigen Klimabelastungen entsprechend stehend (lotrecht) gelagert werden.

Verzug

Laut dem IFT-Rosenheim, dem Institut für Fenster und Türen, unterliegen Türen je nach Einbausituation der Beanspruchungsgruppe 0 (Schrankfronten. Begehbare Schränke, Nischenlösungen usw.) bzw. Beanspruchungsgruppe 1 (Raumtrennende Türen, Wohnungsinnentüren für Bad/WC usw.). Türen der Beanspruchungsgruppe 0 unterliegen keiner Verzugstoleranzgrenze. Hierbei ist lediglich zu beachten, dass trotz Verzug eine einwandfreie Funktion gewährleistet ist. Türen der Beanspruchungsgruppe 1 dürfen einen max. Verzug von 8 mm aufweisen. Der Verzug wird auf der hohlen Seite in der Mitte des Türblattes gemessen. Sollte ein Verzug reklamiert werden, so wird empfohlen, zunächst eine Heizperiode abzuwarten, da sich der Verzug in den allermeisten Fällen nach dieser Zeit wieder zurückbildet. Im Vorfeld ist zu prüfen, ob der Verzug tatsächlich beim Türblatt oder bei einer nicht lotrecht verlaufenden Wand zu suchen ist. Weiterhin ist maßgebend, ob die räumliche Einbausituation den klimatischen Bedingungen entspricht. Bitte beachten Sie, dass zur Kontaktvermeidung zwischen Schiebetür und Baukörper (Wandoberfläche) ein Abstand von min. 12 mm einzuhalten ist. Andernfalls kann es bei Verzug des Türblattes zu Beschädigungen und Fehlfunktionen des Türblattes kommen. Bei Unterschreitung des min. Wandabstandes erlischt die Garantie bzw. Gewährleistung.

Feuchtigkeit

Vermeiden Sie Feuchtigkeit und sprühen Sie die Oberfläche niemals ein! Herunterfließende Feuchtigkeit kann sich in der Fugensymmetrie sammeln und ein ablösen von z.B. aufgeklebten Sprossen verursachen. Feuchten Sie lediglich ein fusselfreies- und nicht scheuerndes Tuch leicht an und reinigen Sie die Oberfläche damit.

Beurteilung von Oberflächen

Laut dem IFT-Rosenheim, dem Institut für Fenster und Türen, gibt es für die Beurteilung optischer Mängel folgende Handlungsanweisung. Die Oberflächen sind aus 1 bis 1,5 Meter Entfernung bei diffusem Tageslicht unter einem der Nutzung entsprechenden Betrachtungswinkel (Streiflicht ist unzulässig) zu begutachten. Sind die Mängel aus dieser Entfernung nicht zu sehen, liegt kein berechtigter Reklamationsgrund vor.

Weitere Optische bzw. zulässige Anforderungen an Oberflächen

Lokal dürfen sich die Rahmenhölzer bis zu 0,3mm von der Fläche abzeichnen. Geringfügige Aufwölbungen an den Flächen auf Grund der Beschlagbefestigung sind zulässig, soweit die Oberfläche nicht eingerissen und die Festigkeit nicht beeinträchtigt wird.

Beurteilung von Glas

Grundlage für die Beurteilung der visuellen Qualität von Float- und Verbundgläsern ist die DIN EN 572-2 und DIN EN 572-5. Bei ESG-Scheiben wird diese Beurteilung nach der „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von vorgespanntem Glas“ gemäß DIN 1249 und DIN EN 12150-1 vorgenommen.

Vom Bundesverband Flachglas in Zusammenarbeit mit dem Institut des Glaserhandwerks in Hadamar wurde eine Richtlinie zur Beurteilung der Glasqualität erstellt. Demnach werden Gläser in bestimmte Zonen eingeteilt, in denen Glasfehler unterschiedlich stark gewertet werden. Kratzer und Einschlüsse In der Randzone (5% der lichten Breiten- und Höhenmaße der Scheibe) sind Einschlüsse und Blasen bis zu einem Durchmesser von 3 mm zulässig (je 1 Stück pro lfm.). Kratzer sind in einer Einzellänge von 30 mm (Summe der Einzellängen max. 90 mm) zulässig. In der verbleibenden Hauptzone sind 2 Einschlüsse und Blasen bis zu einem Durchmesser von 2 mm zulässig. Kratzer sind in einer Einzellänge von 15 mm (Summe der Einzellängen max. 45 mm) zulässig. Optische Mängel Bei den sogenannten Anisotropien sind Schlieren und leichte Verzerrungen im Glas sichtbar. Anisotropien sind Spannungszonen im Glas die nur unter polarisiertem Sonnenlicht zu sehen sind. Hier handelt es sich um Irisationserscheinungen,die in ESG Scheiben auftreten können. Diese sind produktionsbedingt nicht zu vermeiden und stellen somit keinen berechtigten Reklamationsgrund dar.

Spontanbruch bei ESG

Bei der Glasherstellung sowohl im Floatverfahren als auch bei gezogenen Gläsern können kleinste Kristalle aus Nickel und Schwefel, sogenannte Nickel-Sulfid-Einschlüsse, entstehen. Blasen, Augen und Steinchen sind zwar äusserst selten, aber aufgrund ihrer Grösse und der optischen Veränderung (Hof) meist deutlich erkennbar. Anders ist dies bei kleinsten Nickel-Sulfid-Einschlüssen (NIS). Deren Grösse liegt in der Regel im Bereich unter 0,2 mm und sie sind deshalb optisch nicht erkennbar. Bei Temperaturbelastung können diese NIS-Einschlüsse, sofern sie in der Zugspannungszone des Einscheibensicherheitsglases (ESG) liegen, ihre Zustandsform ändern (allotrope Umwandlung) und dadurch erheblich grösser werden. Dies kann zu einem sehr grossen Spannungsanstieg im Glas und im Extremfall zu Glasbruch ohne äussere Einwirkung führen. Dieser Glasbruch wird als «Spontanbruch» bezeichnet, welcher allerdings nur bei ESG entstehen kann. Sein Auftreten ist äusserst selten und kann bis zu 10 Jahre nach der Herstellung noch auftreten.

Eine sehr gute Wirkung zum Schutz vor Spontanbrüchen erzielt man mit der Heisslagerungsprüfung (Heat-Soak-Test, kurz HST). Eine absolute nickelsulfidfreie Floatglasherstellung ist bisher allerdings nicht möglich. Heisslagerungsprüfung (Heat-Soak-Test, HST) Zur Vermeidung von Spontanbrüchen wird ESG nach der Herstellung einer Heisslagerung nach DIN 14179 unterzogen. Dabei werden die Scheiben bei einer mittleren Ofentemperatur von 290°C (±10°C) im Ofen gelagert und auf dieser Temperatur gehalten. ESG-Scheiben mit Nickel-Sulfid-Einschlüssen und einem damit erhöhten Bruchrisiko werden durch diese Prüfung bereits vor der Auslieferung mit 95 %iger Sicherheit zerstört und aussortiert. Eine 100% Sicherheit ist damit allerdings nicht möglich.

Glasbruch infolge eines Spontanbruches stellt keinen Garantieanspruch dar.

Profiloberflächen

Bei Ganzen Profillängen sind minimale Längendifferenzen sowie Klemmstellen an den Profilen produktionsbedingt möglich und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Leichte Farbtonunterschiede, die auf material- oder verfahrensbedingte zulässige Streuungen zurückzuführen sind, können auftreten und stellen ebenfalls keinen Reklamationsgrund dar.

Allgemeine Produkthinweise (PDF)

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